Corona-Eindämmungsverordnung !!!

Wichtig

Liebe Unioner*innen,

mit der nunmehr 15. Corona-Eindämmungsverordnung vom 24.11.2021 und der heutigen Information der Stadt Sandersdorf-Brehna wurden u.a. neue Regelungen für den Sportbereich erlassen.

Diese möchten wir Ihnen hiermit zusammengefasst übermitteln:

Grundsätzlich bleibt der Sport im Verein weiterhin möglich. Jedoch wurden die Bedingungen unter der Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage verschärft.

Sport im Freien

Maßgeblich für den Sport ist der § 11 "Sportstätten und Sportbetrieb" der 15. Landesverordnung. Er besagt, dass der organisierte Sportbetrieb (Training) auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln und mit Führen von Anwesenheitslisten ohne Testungen weiter stattfinden darf. Für die Durchführung von Wettkämpfen im Freien gilt die 3G-Regel (genesen, geimpft, getestet). Von der Testpflicht ausgenommen sind hier Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Corona-Infektion aufweisen.

Die Nutzung von Umkleidekabinen ist weiterhin unter Einhaltung sowie Umsetzung der 2G-Regel möglich. Wir empfehlen an dieser Stelle allerdings, dass Sportler*innen bereits in Sportkleidung zum Training/Wettkampf erscheinen.

Ansammlungen von Zuschauern/Eltern bei den Trainingseinheiten sind zu vermeiden.

Sport in geschlossenen Räumen

Für den Sport in geschlossenen Räumen greift der § 2a der Verordnung. Er schreibt abweichend von Sport im Freien ein verpflichtendes 2G-Zugangsmodell für den organisierten Sportbetrieb in geschlossenen Räumen vor. Demnach haben Zugang zum "Indoor-Sport" nur Erwachsene, wenn sie geimpft oder genesen sind. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unterliegen nicht dem 2G-Zugangsmodell und dürfen daher trotzdem am Sport in geschlossenen Räumen teilnehmen. Trotz 2G gelten im Indoorbereich Maskenpflicht und Abstandsgebot.

Wir bitten alle Abteilungsleiter*innen und Trainer*innen um Einhaltung der aktuellen Regeln. Kontrollen durch Mitarbeiter*innen der Stadt Sandersdorf-Brehna bzw. vom Gesundheitsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sind nicht auszuschließen. Verstöße gegen diese Regelungen werden mit Geldbußen der entsprechenden Behörden sanktioniert.      

Die Regeln gelten zunächst bis zum 15. Dezember 2021.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Störzner Michael Stelzl                                                                                    
Präsident der SG Union Sandersdorf e.V: Vizepräsident der SG Union Sandersdorf e.V